Seilbahnwinde

In der Schweiz gelten im Betriebsbewilligungsverfahren von Schachtförder- und Schachttransportanlagen das Seilbahngesetz und die Seilbahnverordnung. Sämtliche Anlagenkomponenten müssen konform dem Seilbahngesetz gebaut und in Verkehr gebracht werden.

Albatros hat bereits einige Seilbahnwinden hergestellt und von einer benannten Stelle entsprechend zertifizieren lassen.

 

Mietpark

Außerdem verfügt Albatros mittlerweile über einen Mietpark von Seilbahnwinden, die für temporäre Einsätze vermietet werden können. Zusätzlich zu den Seilbahnwinden werden auch die Schachtbefahrwägen, Seile, Seilführung und die Elektrotechnik gemäß dem Seilbahngesetz und der Seilbahnverordnung gebaut.

Albatros erledigt auch die behördlichen Schritte und unterstützt beim Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren.

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